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Sie benötigen eine Übersetzung Ihrer Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf - Zeugnisse - Diplome - Auszeichnungen, usw.), um sich zu bewerben oder eine Arbeitsbewilligung zu beantragen?

Unser Übersetzungsservice hilft Ihnen kompetent und zu angemessenen Preisen!

JCW SERVICES hat sich insbesondere auf das Übersetzen von gastgewerblichen und kaufmännischen Bewerbungsunterlagen spezialisiert. Wir übersetzen deutsche, französische und englische Unterlagen.

Unsere ÜbersetzerInnen und LektorenInnen mit englischer, deutscher oder französischer Muttersprache und zusätzlicher gastgewerblicher Erfahrung, übersetzen Lebensläufe, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse wortgetreu und fachlich korrekt in die englische und / oder französische Sprache.

 

Wie funktioniert unser Übersetzungsdienst?

  • Machen Sie zuerst eine Anfrage, indem Sie uns einfach eine Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail zusenden.

    Senden Sie uns Ihre Dokumente bitte im Word-, pdf- oder jpg-Format.

    Bitte beachten Sie, dass wir prinzipiell nur über das Internet arbeiten. Wenn Sie uns Ihre Dokumente per Post oder per Fax zusenden, müssen diese zuerst von uns gescannt werden. Diese Arbeit wird belastet.
  • Da unsere Aufträge im Voraus zahlbar sind, erhalten Sie umgehend einen Kostenvoranschlag, bzw. eine Proforma-Rechnung mit detaillierten Informationen.
  • Sie prüfen und berechnen unsere Offerte und entscheiden dann, ob wir Ihren Auftrag ganz oder teilweise erledigen sollen und bezahlen die von Ihnen endgültig berechnete Rechnung.
    Zahlungen sind möglich auf eine schweizerische, deutsche oder österreichische Bank
  • Sie bestätigen uns, am besten per E-Mail, dass Sie mit der Offerte einverstanden sind und die Bezahlung erledigt haben.

Ihr Auftrag wird nach Erhalt des Rechnungsbetrags erledigt und normalerweise innerhalb von 7-8 Tagen geliefert.

Die übersetzten Dokumente werden per E-Mail zugesendet (Zeugnisse im pdf-Format, Lebensläufe im Word-Format).

Die Richtigkeit der Übersetzung wird von JCW SERVICES auf jeder Übersetzung bestätigt. Diese Bestätigung ist für eine Bewerbung absolut ausreichend, da Arbeitgeber nie beglaubigte Übersetzungen verlangen.

NOTARIELLE BEGLAUBIGUNG
Notariell beglaubigte Dokumente werden sehr selten verlangt. Behörden, auch eventuell hoch Schulen verlangen gelegentlich beglaubigte Übersetzungen für das Erlangen von Arbeits- und / oder Aufenthaltsbewilligungen, z. B. für ein Immigrantenvisum oder für eine Immatrikulation.

Sämtliche durch uns übersetzten Dokumente können sofort oder auch nachträglich durch einen Schweizer Notar beglaubigt werden. Beglaubigte Dokument werden per Post zugeschickt.

Übersetzungen bleiben bei uns ein Jahr gespeichert. Während dieser Zeit können Sie jederzeit Kopien anfordern. Die Daten werden nach einem Jahr gelöscht.

Falls Sie es aber bevorzugen, dass Ihre Dokumente sofort gelöscht werden sollen, lassen Sie uns wissen.

Wir können Ihnen garantieren, dass wir immer alles tun, um die uns erteilten Aufträge in bester Qualität zu erledigen.

Wir können Ihnen garantieren, dass wir immer alles tun, um die uns erteilten Aufträge in bester Qualität zu erledigen.